Mitgliedsbeiträge ziehen wir jeweils für ein halbes Jahr im Voraus per SEPA-Lastschrift ein (im Januar/Juli). Liegt dein/euer Beitritt im laufenden Halbjahr nach der halbjährlichen Beitragsabbuchung? Dann werden für dieses Halbjahr natürlich nur die Beiträge für die restlichen Monate fällig, und zwar erst ab dem Monat, in dem deine/eure Mitgliedschaft startet (= der Monat, der dem Beschluss über deine/eure Aufnahme als Mitglied folgt.
Ein Beispiel: Dein/Euer Mitgliedsantrag geht Ende Januar bei uns ein, der Vorstand beschließt über die Aufnahme im Februar = die Mitgliedschaft beginnt zum 1. März = es werden im ersten Halbjahr der Mitgliedschaft nur die Beiträge für März bis einschließlich Juni erhoben).
Deine/Eure Mitgliedsbeiträge für das erste Beitrags-Halbjahr buchen wir im ersten Monat deiner/eurer Mitgliedschaft unter unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE13ZZZ00002724271 und einer Mandatsreferenz (= deine Mitgliedsnummer) ab. Beitrags-Lastschriften kündigen wir dir/euch im Voraus an. So kannst du / könnt ihr dafür sorgen, dass dein/euer Konto ausreichend gedeckt ist und eine Rücklastschrift vermeiden, für die wir dir/euch sonst die entstehenden Kosten leider weitergeben müssten.